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   VG Gießen, 08.12.1998 - 2 G 182/98   

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VG Gießen, 08.12.1998 - 2 G 182/98 (https://dejure.org/1998,16912)
VG Gießen, Entscheidung vom 08.12.1998 - 2 G 182/98 (https://dejure.org/1998,16912)
VG Gießen, Entscheidung vom 08. Dezember 1998 - 2 G 182/98 (https://dejure.org/1998,16912)
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  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 44.88

    Zulässigkeit der Ablösung von Erschließungsbeiträgen; Voraussetzungen für die

    Auszug aus VG Gießen, 08.12.1998 - 2 G 182/98
    Im Erschließungsbeitragsrecht kann eine Ablösungsvereinbarung das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht bei endgültiger Fertigstellung der Anlage nur dann hindern, wenn durch tatsächliche Zahlung auf einen wirksamen Ablösungsvertrag die Ablösungswirkung eingetreten ist (vgl. BVerwG, 01.12.1989, - 8 C 44.88 -, BVerwGE 84, 183).

    Während der Grundstückskaufvertrag einen privatrechtlichen Vertrag darstellt, handelt es sich bei Regelungen über die Beitragsablösung um öffentlich-rechtliche Verträge, die allein öffentlich-rechtliche Rechtsbeziehungen begründen (vgl. BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 44.88 -, BVerwGE 84, 183; Götz, DVBl. 1990, 441, Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 4. Aufl., § 22 Rdnr. 2 m.w.N.).

    Erst wenn die Zahlung erfolgt ist, wird das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht gehindert und es der Gemeinde zudem verwehrt, Nachforderungen zu erheben (BVerwG, 01.12.1989, a.a.O.; Driehaus, a.a.O., § 22 Rdnr. 3 m.w.N.).

  • BVerwG, 20.09.1974 - IV C 32.72

    Grenzen der Beitragspflicht bei einem Eigentumswechsel nach deren Entstehen

    Auszug aus VG Gießen, 08.12.1998 - 2 G 182/98
    Maßgeblich für die Frage, wer zu einem Erschließungsbeitrag herangezogen werden darf, ist lediglich das öffentliche Recht (vgl. BVerwG, 20.09.1974 - VI C 32.72 -, BVerwGE 47, 49).

    Auch die vom Antragsteller erwähnte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, 20.09.1974 - IV C 32.72 -, BVerwGE 47, 49) gibt für seine Ansicht nichts her, wird doch dort auf Seite 50 der amtlichen Sammlung ausdrücklich klargestellt, daß in dem dort behandelten Verfahren Fragen der zivilrechtlichen (Gesamt-) Rechtsnachfolge oder sonstiger privat-rechtlicher Vereinbarungen gerade keine Rolle spielen und maßgeblich für die Frage, wer zu einem Erschließungsbeitrag herangezogen werden kann, lediglich das öffentliche Recht ist, in diesem Fall die bereits vorerwähnte Vorschrift des § 134 BauGB.

  • VGH Baden-Württemberg, 08.01.1990 - 2 S 3193/89

    Zum vorläufigen Rechtsschutz bei offenem Verfahrensausgang

    Auszug aus VG Gießen, 08.12.1998 - 2 G 182/98
    Nach § 80 Abs. 5 VwGO kann das Gericht die aufschiebende Wirkung des eingelegten Rechtsbehelfs anordnen, wobei mangels anderer gesetzlicher Entscheidungskriterien auf den in § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO enthaltenen Maßstab zurückgegriffen wird (vgl. dazu Kopp/Schenke, VwGO, 11. Auflage, § 80 Rdnr. 116 und 157; VGH Baden-Württemberg, 08.01.1990 - 2 S 3193/89 - BVerwG, 30.03.1973 - VII C 100.72 -).
  • BVerwG, 30.03.1973 - VII C 100.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Gießen, 08.12.1998 - 2 G 182/98
    Nach § 80 Abs. 5 VwGO kann das Gericht die aufschiebende Wirkung des eingelegten Rechtsbehelfs anordnen, wobei mangels anderer gesetzlicher Entscheidungskriterien auf den in § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO enthaltenen Maßstab zurückgegriffen wird (vgl. dazu Kopp/Schenke, VwGO, 11. Auflage, § 80 Rdnr. 116 und 157; VGH Baden-Württemberg, 08.01.1990 - 2 S 3193/89 - BVerwG, 30.03.1973 - VII C 100.72 -).
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